Hygieneplan der Hahnheide-Schule Trittau
Ergänzung zum Hygieneplan gemäß §36 IfSG zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs unter dem Aspekt des Schutzes vor Ansteckung durch das SARS-CoV-2
Grundlage: Handreichung für Schulen Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen im Rahmen des Schulbetriebs unter dem Aspekt des Schutzes vor Ansteckung
durch das SARS-CoV-2 (23. Juni 2020)
Dieser Plan ist im Zusammenhang mit dem Schulkonzept für die Hahnheide-Schule für das Schuljahr 2020/21 zu lesen.
1. Ziel und Begründung - Grundlegende Handlungsanweisung
Das Ziel ist, Infektionen so früh wie möglich zu erkennen und die Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern. Zudem soll das Infektionsrisiko in Schulen auf dem Niveau von All-tagstätigkeiten gehalten werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist das Coronavirus über respiratorische Sekrete übertragbar (Tröpfcheninfektion). Eine indirekte Übertragung über die Hände oder kontaminierte Oberflächen lässt sich nicht ausschließen.
Dementsprechend sind Kontakte auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und enge Kontakte sollen ganz vermieden werden. Lehrkräfte, Schulträger, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Mitwirkenden und Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Schulbetrieb sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes umzusetzen.
Lehrkräfte sollen darauf hinwirken, dass die Hygienemaßnahmen auch von Schülerinnen und Schülern umgesetzt werden. (Abstand zu anderen einhalten, regelmäßiges und richtiges Händewaschen, richtige Verwendung von Desinfektionsmitteln, Einhalten von Husten- und Niesregeln.) Das Händewaschen ist hierbei als wichtige Maßnahme zu sehen. Die Schule sorgt dafür, dass in allen Klassenräumen Informationen über Hygieneregeln aushängen und dass die SchülerInnen belehrt werden.
Unmittelbar nach Betreten der Schule sollten die Hände gründlich gewaschen werden, ggf. auch desinfiziert. Für die Umsetzung der persönlichen Hygienemaßnahmen sind alle Beteiligten am Schulbetrieb selbst verantwortlich. Ergänzt werden diese AHA Regeln um ein weiteres A und L: Der
Schulleiter empfiehlt, dass alle Schülerinnen und Schüler die Corona-WarnApp auf ihren Mobiltelefonen installieren und aktivieren. Regelmäßiges Lüften ist Bestandteil des Hygienkonzeptes. Zusammengefasst: AHA+A+L Regeln sollen eingehalten werden.
Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen hat vor allen schulischen und unterrichtlichen Aktivitäten Vorrang.
Zugleich werden Themen wie Hygiene, Infektionsrisiken und die Reflektion des derzeitigen In-fektionsgeschehens zum Gegenstand der schulischen Befassung gemacht.
2. Teilnahme am Schulbetrieb, Ausnahmen vom Betretungsverbot
In der Schule dürfen sich nur die von den Betretungsverboten gem. Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen ausgenom-menen Personen aufhalten. Diese Personengruppen müssen das Gelände nach Beendigung der Tätigkeit verlassen.
Personen mit respiratorischen Symptomen dürfen am schulischen Präsenzbetrieb nur nach einer ärztlichen Abklärung oder einer Selbsterklärung über die Ursache der Symptome teilnehmen. Schüler/innen zeigen ggf. ihr Medikament oder geben eine formlose schriftliche Erklärung ihrer Eltern ab (auch per Mail vorab möglich). Die Schule kann weitere Nachweise fordern. Zu Beginn des Schuljahres 2020/21 haben alle Eltern oder volljährige SchülerInnen das Belehrungsformular des MBWK unterschrieben abgegeben.
Treten akute Symptome einer Coronavirus-Infektion auf (z.B. Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Halsschmerzen/-kratzen, Muskel- und Gliederschmerzen; vgl. dazu das Informationsblatt des MBWK in der jeweils aktuellen Version), ist der Schulbesuch unmittelbar abzubrechen und dies der Schulleitung zu melden. Die Schüler/innen warten im Forum auf Abholung durch die Eltern. Zur Unterstützung der Einschätzung einer Erkrankung finden Eltern und SchülerInnen ein regelmäßig aktualisiertes Fließdiagramm des MBWK auf der Homepage der HHS oder den Seiten des MBWK.
Die teilnehmenden Schüler/innen sind in Kohorten aufgeteilt. Innerhalb einer zu definierenden Kohorte wird die Verpflichtung zum Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern auf-gehoben. Die Kohortenregelung ist für den Zeitraum vom 19.10.2020 bis 30.10.2020 gem. der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen (Schulen-Coronaverordnung - SchulencoronaVO) aufgehoben. Für diesen Zeitraum gilt die Verpflichtung eine MNB auch während des Unterrichts und in den Pausen zu tragen, wenn kein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Diese Maßnahme ist bis zum 20.12.2020 verlängert worden.
Durch die Definition von Gruppen in fester Zusammensetzung (Kohorten) lassen sich im Infektionsfall die Kontakte und Infektionswege wirksam nachverfolgen und die Ausbreitung einer möglichen Infektion bleibt auf die Kohorte beschränkt. Eine Mischung der Kohorten ist zu vermeiden.
Lehrkräfte gehören keiner Kohorte an. Es sind die in den Landesbestimmungen ggf. verfügten Kontaktbeschränkungen einzuhalten. Das Risiko, andere anzustecken, wird durch das Abstandsgebot wirksam reduziert, indem vermieden wird, dass überhaupt Kontakt hergestellt wird. Die Maßnahmen dienen dem Selbst- und Fremdschutz. Sofern dies in den Landesbestimmungen verfügt wurde, gilt in der Schule weiterhin die Abstandsregel von 1,5 m. Der Abstand ist zwischen Individuen und Personengruppen einzuhalten, die nicht gemeinsam zu derselben Kohorte gehören.
3. Besondere Maßnahmen in der Schule
a. Beachtung der Hygieneregeln
Der Zugang zur Schule erfolgt über definierte Eingänge, unmittelbar nach Betreten der Schule besteht die Möglichkeit die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren.
b. Information
In allen Klassenräumen und Toilettenanlagen werden Hinweisschilder der BzgA zum Infektionsschutz ausgehängt, die z.B. über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstandsregelung sowie Husten- und Niesetikette informieren.
Bereiche in denen „Einbahnstraßenregelungen“ gelten sind beschildert. In Wartebereichen (z.B. vor dem Sekretariat) sind Markierungen zum Abstand halten angebracht.
c. Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Abstandsregel
Die festgelegten Laufwege nach jeweils gültigem Plan und entsprechender Beschilderung sind zu beachten. Einbahnstraßenregelungen sind dabei strikt einzuhalten. Breitere Flure erlauben auch bei geringer Frequenz mit striktem Rechtsganggebot eine Begegnung unter Wahrung des Abstandes.
Alle Toilettenanlagen sollen in der Regel jeweils nur von einer Person aufgesucht werden, damit die Abstände eingehalten werden können.
d. Der Wasserspender ist in Betrieb.
Die Hausmeister sorgen für eine regelmäßige Spülung. Jeder Nutzer des Wasserspenders bringt eine eigene Flasche mit und achtet auf die Hygiene. Ein Abstand von mind. 1,5 m zwischen den Nutzern ist einzuhalten.
e. Reinigung
Alle Toilettenanlagensind mit Seife, Desinfektionsmittel (evtl. auch außerhalb im Vorraum) und Papierhandtüchern versehen. Sie werden bei Präsenzbetrieb vom Hausmeister am Vormittag einmal kontrolliert und täglich gründlich den aktuellen Anforderungen entsprechend gereinigt.
Alle Handgriffe, Fenstergriffe, Treppenläufe werden täglich mit entsprechenden Reinigungsmit-teln gereinigt, ebenso alle Räume der Verwaltung und das Lehrerzimmer.
Alle Fachräume werden rechtzeitig vor einer neuen Nutzung zwischengereinigt, insbesondere alle Tischflächen.
f. Lüftung
Sommerreglung: Die Türen zu den Klassenräumen, die Außentüren der Toiletten und die Flurtüren
bleiben nach Möglichkeit geöffnet. Sofern die Witterung es zulässt wird für permanente Lüftung gesorgt.
Winterregelung: Fenster und Türen der Klassenräume bleiben geschlossen und die Heizung läuft. Alle
20 Minuten wird ausreichend gem. beigefügtem Lüftungsplan gelüftet (vgl. Anlage). Dafür werden
Türen oder Fenster weit geöffnet und es wird ein Durchzug erzeugt. Das Lüften wird während des Unterrichts für mindestens drei Minuten durchgeführt, in den Pausen wird umfassender gelüftet. Zur
Überprüfung der Maßnahme wird in den einzelnen Klassen an einzelnen Tagen mit einem CO2-Meßgerät der Effekt des Lüftens erhoben und protokolliert.
g. Mund-Nasen-Bedeckung
Es besteht die Pflicht eine MNB auf dem Schulweg, im Schulbus, im Unterricht und auf dem Schulgelände zu tragen. Wenn auf dem Schulhof ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, darf die MNB abgenommen werden. Zu Fragen bezüglich der MNB sollte die Homepage https://coronaschulenfaq.schleswig-holstein.de/ aufgesucht werden. Dort finden sich Rechtsvorschriften, Erlasse und FAQs. Die Verpflichtung eine MNB zu tragen ist gem. der aktuellen Fassung der Schul-Coronaverordnung (Schulencorona VO) vom 30.11.2020 bis zum 22.12.2020 verlängert worden.
4. Sonstige Schulveranstaltungen
Für Schulveranstaltungen gelten die Regelungen der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfVO) zu Versammlungen in der jeweils gültigen Fassung entsprechend. Konferenzen, Klassen- und Elternversammlungen sollten, wenn möglich mit digitalen Hilfsmitteln (z.B. Telefonkonferenzen) abgehalten werden, bei Präsenzveranstaltungen ist auf Abstand und Lüftung zu achten. Grundsätzlich finden nur Veranstaltungen statt, die unabdingbar sind.
5. Mensabetrieb
Für die Nutzung der Mensa besteht ein unabhängiger Hygieneplan. Dieser ist durch den Betrei-ber, die Fa. Wooks, erstellt worden und die Durchsetzung dieses wird vom Mensabetreiber ge-währleistet.
6. Monitoring und Dokumentation
a. Die Klassenbücher werden in dieser Zeit unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen aus-schließlich von den Lehrkräften genutzt.
b. Es wird am Beginn jedes Schultages eine Abfrage der Schülerinnen und Schüler über deren Gesundheitszustand und Erkältungssymptome durchgeführt.
c. Zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung werden krankheitsbedingte An- und Abwesenheiten von Mitarbeitenden, Schülerinnen und Schülern erfasst und es wird dokumentiert, in welchen Lerngruppen diese waren. Fehlende Schülerinnen und Schüler sind zeitnah dem Sekretariat zu melden, um ggf. Informationen über deren Verbleib einzuholen. Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden und hinterlassen dort ihre Kontaktdaten.
d. Bei Vorliegen des Verdachts auf eine Erkrankung, bei einer Erkrankung oder einem Tod, die/der durch eine Infektion mit dem Coronavirus hervorgerufen wird, geht unverzüglich über die Schulleitung eine namentliche Meldung an das Gesundheitsamt.
Dieser Plan mit Stand 01.12.2020 ist bis auf Weiteres gültig.
Er wird im Betrieb der ersten Woche und der Folgewochen überprüft und ggf. angepasst. Anpassungen erfolgen auch jeweils nach dem Stand neuer Erkenntnisse, neuer Erlasse und Allgemeinverfügungen.
Trittau, den 14. August 2020
ergänzt 16. Oktober 2020
ergänzt 16. November 2020
ergänzt 01. Dezember 2020
Der Schulleiter
Lüftungskonzept ab dem 19.10.2020
Die Klassen- und Fachräume müssen regelmäßig ausreichend gelüftet werden, so dass ein Luftaustausch stattfindet. Das bedeutet, dass Fenster und Türen für mindestens drei Minuten vollständig geöffnet werden und möglichst Durchzug erzeugt wird.
Folgende Zeiten sind einzuhalten. Ein akustisches Signal, das an das Lüften erinnert, wird eingerichtet:
Uhrzeit | Tätigkeit |
---|---|
7:45 (vor Unterrichtsbeginn) | Kurzes Stoßlüften |
8:05 | Stoßlüften 3 – 5 Minuten |
8:30-8:35 | Pause / intensives Lüften |
8:55 | Stoßlüften 3 – 5 Minuten |
9:15-9:20 | Pause / intensives Lüften |
9:40 | Stoßlüften 3 – 5 Minuten |
10:05-10:25 | Pause / intensives Lüften |
10:45 | Stoßlüften 3 – 5 Minuten |
11:10 | Stoßlüften 3 – 5 Minuten |
11:30 | Stoßlüften 3 – 5 Minuten |
11:50-12:15 | Pause / intensives Lüften |
12:35 | Stoßlüften 3 – 5 Minuten |
13:00 | Stoßlüften 3 – 5 Minuten |
13:25 | Stoßlüften 3 – 5 Minuten |
13:45-14:00 | Pause / intensives Lüften |
14:20 | Stoßlüften 3 – 5 Minuten |
14:40 | Stoßlüften 3 – 5 Minuten |
15:00 | Stoßlüften 3 – 5 Minuten |
15:15 | Stoßlüften 3 – 5 Minuten |