In unserer Schule sollen sich alle wohlfühlen können. Niemand soll sich auf Kosten anderer Vorrechte aneignen. Deshalb haben wir feste Regeln, an die sich alle halten müssen. Jeder von uns muss für die Gemeinschaft mitdenken und Verantwortung tragen.
(Um die Hausordnung flüssiger lesbar zu machen, ist stets die Rede von "Schülern"- Gemeint und angesprochen sind selbstverständlich immer Schülerinnen und Schüler usw.)
1. Allgemeines Verhalten in der Schule
Wir erwarten einen vertrauensvollen Umgang und einen höflichen Ton als Voraussetzung für ein harmonisches Miteinander. Deshalb wollen wir Probleme und Konflikte in Gesprächen lösen. Wir verhalten uns so rücksichtsvoll, dass Andere nicht geschädigt, belästigt, beleidigt oder gefährdet werden. Dazu gehört auch, Schwächere zu schützen, Streit zu schlichten und, wenn jemand mit einer Situation nicht mehr fertig wird, Hilfe herbeizuholen (Konfliktlotsen, Aufsicht führende Lehrkräfte, Schulsozialarbeit). Auch auf dem Schulweg, im Schulbus, am Kiosk und in der Mensa wird rücksichtsvolles Verhalten erwartet. Die Räume und Flure werden nicht vor dem ersten Gong (7.40 Uhr) betreten.
Unfälle müssen in jedem Fall sofort einer Lehrkraft oder im Sekretariat gemeldet werden.
Bei Feueralarm gelten die besonderen Sicherheitsbestimmungen, die in allen Unterrichtsräumen aushängen.
2. Verhalten im Unterricht
Jeder hat das Recht, ungestört zu lernen! Jeder Schüler ist zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Dazu gehört auch die regelmäßige Anfertigung der Hausaufgaben und das Bereithalten von benötigten Unterrichtsmaterialien. Jeder hat sich an die in der Klasse festgelegten Regeln zu halten. Kommt es bei den Doppelstunden (90-Minutenblöcken) bereits nach 45 Minuten zu einem Fach- bzw. Lehrerwechsel, bleiben alle Schüler in den Klassenräumen oder wechseln zügig die Unterrichtsräume. Wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer in der Klasse ist, meldet sich der Klassen- bzw. Kurssprecher im Sekretariat.
2.a. Krankmeldungen
Wenn Schüler erkrankt sind, informieren die Eltern oder die volljährigen Schüler morgens die Schule (per E-Mail oder Anruf). Nach Gesundung ist zeitnah (innerhalb einer Woche) eine schriftliche Entschuldigung der Eltern oder der volljährigen Schüler vorzulegen. Vor oder nach den Ferien ist grundsätzlich als Entschuldigung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
3. Klassen- und Fachräume
Jeder hat das Recht auf einen gepflegten Klassen- und Fachraum, in dem alle lernen und sich wohlfühlen sollen!
Räume und Einrichtungsgegenstände müssen sorgsam behandelt werden, um unnötige Ausgaben zu vermeiden. Schäden sind sofort dem Fach- bzw. Klassenlehrer und dem Hausmeister zu melden. Wenn die Klassen den Klassen bzw. Fachraum verlassen, wird er von der jeweiligen Lehrkraft abgeschlossen. Leere, fremde Klassen dürfen auf keinen Fall betreten werden.
4. Pausen
Alle Schüler verlassen zu Beginn der Pausen die Unterrichtsräume zügig und begeben sich zu den ihnen zugewiesenen Aufenthaltsbereichen.
Ausnahmen:
Während der Pausen dürfen auf den Schulhöfen alle Spiele durchgeführt werden, bei denen niemand gefährdet und nichts beschädigt wird. Toben und Rennen auf Fluren und in der Pausenhalle sowie das Werfen von Gegenständen (auch von Bällen) im Schulgebäude und das Schneeballwerfen sind nicht erlaubt. Sofort nach dem Ertönen des Pausengongs begeben sich alle Schüler zu ihren Unterrichtsräumen. Vor dem Unterricht in einem Fachraum warten alle Schüler in der Pausenhalle und gehen gemeinsam mit ihrer Lehrkraft zu dem jeweiligen Raum.
5. Ordnung und Sauberkeit
Umweltschutz fängt im eigenen Bereich an. Jeder sollte dazu beitragen, das Schulgebäude und das Schulgelände sauber zu halten.
Vorhandene Müllbehälter müssen benutzt werden.
6. Eigentum
Das Eigentum Anderer (auch deren Kleidung) darf weder entwendet, versteckt noch beschädigt oder beschmutzt werden. Fundsachen dürfen nicht behalten werden, sondern müssen dem Eigentümer oder dem Hausmeister gebracht werden. Bewusstes Abnehmen von Eigentum – auch unter Androhung von Gewalt – (auf dem Schulgelände und dem Schulweg, am und im Bus) ist absolut verboten.
7. Verbote
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist Folgendes absolut verboten:
Ausnahme:
Besuch des pädagogischen Zentrums mit Erlaubnis einer Lehrkraft bzw. zu einem vorher schriftlich festgelegten Termin.
Sonderregelung für die Oberstufe:
Volljährige Schüler der Oberstufe dürfen während der Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen. Nicht volljährige Schüler benötigen hierfür die schriftliche Genehmigung der Eltern/Erziehungs-berechtigten.
8. Regeln für Handybenutzung
§1 Allgemeine Handybenutzung
§2 Handybenutzung im Unterricht
Das Handy darf, wenn durch die unterrichtende Lehrkraft eine Erlaubnis zur Benutzung des Handys ausgesprochen wird, ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden.
Beschluss der Schulkonferenz, zuletzt geändert 11.12.2019
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