Hausordnung der Hahnheide-Schule Trittau


In unserer Schule sollen sich alle wohlfühlen können. Niemand soll sich auf Kosten anderer Vorrechte aneignen. Deshalb haben wir feste Regeln, an die sich alle halten müssen. Jeder von uns muss für die Gemeinschaft mitdenken und Verantwortung tragen.


(Um die Hausordnung flüssiger lesbar zu machen, ist stets die Rede von "Schülern"- Gemeint und angesprochen sind selbstverständlich immer Schülerinnen und Schüler usw.)

1. Allgemeines Verhalten in der Schule

Wir erwarten einen vertrauensvollen Umgang und einen höflichen Ton als Voraussetzung für ein harmonisches Miteinander. Deshalb wollen wir Probleme und Konflikte in Gesprächen lösen. Wir verhalten uns so rücksichtsvoll, dass Andere nicht geschädigt, belästigt, beleidigt oder gefährdet werden. Dazu gehört auch, Schwächere zu schützen, Streit zu schlichten und, wenn jemand mit einer Situation nicht mehr fertig wird, Hilfe herbeizuholen (Konfliktlotsen, Aufsicht führende Lehrkräfte, Schulsozialarbeit). Auch auf dem Schulweg, im Schulbus, am Kiosk und in der Mensa wird rücksichtsvolles Verhalten erwartet. Die Räume und Flure werden nicht vor dem ersten Gong (7.40 Uhr) betreten.

Unfälle müssen in jedem Fall sofort einer Lehrkraft oder im Sekretariat gemeldet werden.

Bei Feueralarm gelten die besonderen Sicherheitsbestimmungen, die in allen Unterrichtsräumen aushängen.


2. Verhalten im Unterricht

Jeder hat das Recht, ungestört zu lernen! Jeder Schüler ist zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Dazu gehört auch die regelmäßige Anfertigung der Hausaufgaben und das Bereithalten von benötigten Unterrichtsmaterialien. Jeder hat sich an die in der Klasse festgelegten Regeln zu halten. Kommt es bei den Doppelstunden (90-Minutenblöcken) bereits nach 45 Minuten zu einem Fach- bzw. Lehrerwechsel, bleiben alle Schüler in den Klassenräumen oder wechseln zügig die Unterrichtsräume. Wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer in der Klasse ist, meldet sich der Klassen- bzw. Kurssprecher im Sekretariat.


2.a. Krankmeldungen

Wenn Schüler erkrankt sind, informieren die Eltern oder die volljährigen Schüler morgens die Schule (per E-Mail oder Anruf). Nach Gesundung ist zeitnah (innerhalb einer Woche) eine schriftliche Entschuldigung der Eltern oder der volljährigen Schüler vorzulegen. Vor oder nach den Ferien ist grundsätzlich als Entschuldigung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.


3. Klassen- und Fachräume

Jeder hat das Recht auf einen gepflegten Klassen- und Fachraum, in dem alle lernen und sich wohlfühlen sollen!

Räume und Einrichtungsgegenstände müssen sorgsam behandelt werden, um unnötige Ausgaben zu vermeiden. Schäden sind sofort dem Fach- bzw. Klassenlehrer und dem Hausmeister zu melden. Wenn die Klassen den Klassen bzw. Fachraum verlassen, wird er von der jeweiligen Lehrkraft abgeschlossen. Leere, fremde Klassen dürfen auf keinen Fall betreten werden.


4. Pausen

Alle Schüler verlassen zu Beginn der Pausen die Unterrichtsräume zügig und begeben sich zu den ihnen zugewiesenen Aufenthaltsbereichen.


Ausnahmen:

 

  • Schüler der Jahrgänge 5 und 6 dürfen die Pausenhalle durchqueren, um zu den Toiletten oder zum Kiosk in der Mensa zu gehen.
  • Bei Regen ist der Aufenthalt in der Pausenhalle erlaubt.
  • In der kalten Jahreszeit stimmt sich ein Gremium, bestehend aus der Schulleitung, einer Lehrkraft und zwei Vertretern der SV, ab, ob sich die Schüler witterungsbedingt in der Pausenhalle aufhalten.
  • Die Oberstufenschüler dürfen in den Pausen in den Klassenräumen (nicht im Forum) bleiben.

 

Während der Pausen dürfen auf den Schulhöfen alle Spiele durchgeführt werden, bei denen niemand gefährdet und nichts beschädigt wird. Toben und Rennen auf Fluren und in der Pausenhalle sowie das Werfen von Gegenständen (auch von Bällen) im Schulgebäude und das Schneeballwerfen sind nicht erlaubt. Sofort nach dem Ertönen des Pausengongs begeben sich alle Schüler zu ihren Unterrichtsräumen. Vor dem Unterricht in einem Fachraum warten alle Schüler in der Pausenhalle und gehen gemeinsam mit ihrer Lehrkraft zu dem jeweiligen Raum.


5. Ordnung und Sauberkeit

Umweltschutz fängt im eigenen Bereich an. Jeder sollte dazu beitragen, das Schulgebäude und das Schulgelände sauber zu halten.


Vorhandene Müllbehälter müssen benutzt werden.

 

  • Toilettenräume sind notwendige Sanitärräume, keine Aufenthaltsräume!
  • Im Teppichbereich des Forums ist das Essen und Trinken nicht erlaubt!
  • Für die Sauberkeit der Klassen- und Fachräume ist die ganze Klasse verantwortlich. Das Reinigungspersonal ist nicht dazu da, unnötig verursachten Schmutz zu beseitigen.
  • Es ist grundsätzlich nicht gestattet, während der Unterrichtsstunden zu essen.
  • In der zweiten Pause an jedem Freitag werden die Mülleimer durch den Klassenordnungsdienst in die dafür vorgesehenen Container geleert.
  • Jeder ist verpflichtet, mit Büchern, Geräten und Mobiliar (Schuleigentum) sorgsam umzugehen. Für mutwillige Beschädigungen haften die Schüler bzw. deren Eltern.
  • In die Bücher trägt jeder Schüler sofort nach Erhalt seinen Namen und die Klasse ein. Die Bücher müssen spätestens eine Woche nach Erhalt eingeschlagen sein.

 

6. Eigentum

Das Eigentum Anderer (auch deren Kleidung) darf weder entwendet, versteckt noch beschädigt oder beschmutzt werden. Fundsachen dürfen nicht behalten werden, sondern müssen dem Eigentümer oder dem Hausmeister gebracht werden. Bewusstes Abnehmen von Eigentum – auch unter Androhung von Gewalt – (auf dem Schulgelände und dem Schulweg, am und im Bus) ist absolut verboten.


7. Verbote

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist Folgendes absolut verboten:

 

  • das Verlassen des Schulgeländes für Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 während der Unterrichtszeit

 

Ausnahme:

Besuch des pädagogischen Zentrums mit Erlaubnis einer Lehrkraft bzw. zu einem vorher schriftlich festgelegten Termin.

Sonderregelung für die Oberstufe:

Volljährige Schüler der Oberstufe dürfen während der Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen. Nicht volljährige Schüler benötigen hierfür die schriftliche Genehmigung der Eltern/Erziehungs-berechtigten.

 

  • das Rauchen
  • das Mitbringen und der Genuss von alkoholischen Getränken sowie von illegalen Drogen
  • das Mitführen von Waffen jeglicher Art, und als Waffen zu verwendende Gegenstände
  • die Benutzung von Handys und allen weiteren Geräten mit Foto- und Videofunktion für den gesamten Schulvormittag

 


8. Regeln für Handybenutzung


§1 Allgemeine Handybenutzung

 

  1. Die Handybenutzung ist auf dem Schulgelände ab der 7. Klasse für SchülerInnen ab der 7. Klasse gestattet (Ausgenommen sind SuS aus dem 5. und 6. Jahrgang, die auf Bitten einer Lehrkraft ihr Handy benutzen dürfen oder sollen).
  2. Auf dem „kleinen Schulhof“ sind Mobiltelefone nicht gestattet.
  3. Die private Nutzung ist ausschließlich in den Pausen und während der Wartezeit im Forum erlaubt.
  4. Es dürfen keine falschen Behauptungen, keine sexuellen, gewalttätigen oder abstoßenden Inhalte angeschaut und verbreitet werden.
  5. Das Aufzeichnen von Mitschülern, Lehrkräften oder Dritten durch Bild-, Ton-, oder Videoaufzeichnungen ist strengstens untersagt. Auf die Privatsphäre anderer ist zu achten.
  6. Das Aufzeichnen des Unterrichtes durch Bild-, Ton-, oder Videoaufzeichnungen ist strengstens untersagt.
  7. Musik hören ist nur mit Kopfhörern gestattet.
  8. Die Schule übernimmt keine Haftung für Handys die während der Schulzeit Schaden erleiden, verschwinden oder durch Handys verursachte Schäden.

 

§2 Handybenutzung im Unterricht

Das Handy darf, wenn durch die unterrichtende Lehrkraft eine Erlaubnis zur Benutzung des Handys ausgesprochen wird, ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden.


Beschluss der Schulkonferenz, zuletzt geändert 11.12.2019


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