Distanzlernkonzept der Hahnheide-Schule Trittau


Lernen auf Distanz ist eine Form des Unterrichts, die wir nicht erstreben, jedoch müssen wir darauf vorbereitet sein, um im Falle einer partiellen oder gesamten Schulschließung oder in Phasen mit Beschulung von Teilgruppen Probleme zu vermeiden und ein gutes Lernen auf Distanz zu ermöglichen. Das vorliegende Konzept muss dabei weiter neuen schulrechtlichen und anderen Veränderungen der Ausgangssituation angepasst werden. 

1. Formen des Distanzlernens


1.1 Vollständiges Lernen auf Distanz

Hiervon wird gesprochen, wenn die Schule geschlossen wird. SchülerInnen und Lehrkräfte arbeiten von zu Hause aus. Es findet kein Präsenzunterricht statt. Für diesen Fall gelten die Ausführungen ab 2.


1.2 Kombination aus Präsenz- und Distanzunterricht

In dieser Situation findet Unterricht in reduziertem Umfang statt. Nur einige Fächer finden stundenweise unter strengster Einhaltung der Hygienerichtlinien als Präsenzunterricht statt. Eingeschränkter Präsenzunterricht erfordert in der Regel eine Koordination durch die Schulleitung und sollte zunächst die Videokonferenzen (vgl. 3.2) überflüssig machen. Unterrichtsinhalte im Distanzlernen und Präsenzunterricht müssen miteinander verknüpft und aufeinander abgestimmt werden, insbesondere dann, wenn Lehrkräfte im Homeoffice mit Lehrkräften in der Schule zusammenarbeiten.


1.3 Unterricht mit reduzierter Schüleranzahl

Sollte es dazu kommen, dass Klassen nur mit halber Schüleranzahl unterrichtet werden, wird das Konzept des vollständigen Lernens auf Distanz (1.1) nicht umgesetzt. Die Lehrkräfte verbringen dann ihre Dienstzeiten in der Schule und unterrichten die jeweils anwesende Halbgruppe im Präsenzunterricht. Die SchülerInnen, die zu Hause sind, erhalten in der Woche mit Präsenzunterricht umfangreiche Hausaufgaben, die sie in der Zeit, in der sie nicht präsent sind, selbstständig bearbeiten. Die Lehrkräfte stellen sicher, dass die Ergebnisse dieser Phase adäquat in den folgenden Unterricht einfließen und eine Wertschätzung der Schülerleistungen aus der Phase des selbstständigen Lernens erfolgt.


1.4 Quarantäne

Sollte es zur Verhängung von Quarantäne durch das Gesundheitsamt kommen, sind folgende Szenarien denkbar:


- [Schüler] Eine Klasse/Kohorte muss zu Hause bleiben.

Die Lehrkräfte versorgen die Schülerinnen und Schüler gem. dem geltenden Stundenplan mit Aufgaben und stehen in dieser Zeit für Nachfragen zur Verfügung. Diese Betreuung erfolgt in der Regel in der Schule, kann nach Absprache mit Fi oder Hc aber auch von zu Hause erledigt werden. Sind nur einzelne SchülerInnen betroffen, werden diese wir im „normalen“ Krankheitsfall mit Aufgaben aus dem Unterricht durch die MitschülerInnen oder über IServ versorgt.


- [Lehrer] Eine oder mehrere Lehrkräfte müssen zu Hause bleiben.

Die Lehrkraft bereitet Aufgaben in dem Umfang vor, dass sie in der regulären Unterrichtszeit bearbeitet werden können. Diese Aufgaben werden über IServ gestellt und dort auch abgegeben. Die Bearbeitung kann entweder in der Schule unter Betreuung (wenn Fi das organisieren kann) oder zu Hause erfolgen. Das hängt von der aktuellen Krankheitssituation und Vertretungsmöglichkeiten ab.


2. Voraussetzungen


2.1 … bei den Schülerinnen und Schülern

 Die jeweilige Klassenleitung verschafft sich einen Überblick über die tatsächlichen Lernvoraussetzungen ihrer Schülerinnen und Schüler (technische Ausstattung, Motivationsvermögen, Organisations-vermögen, häusliche Unterstützung usw.) und protokolliert diesen in einer Liste (vgl. Anhang 1). Diese Informationen werden regelmäßig aktualisiert (s. Pkt. 1.3 Kommunikation).

 Die Ergebnisse sind im Falle einer Phase der „Lernens auf Distanz“ dem Klassenkollegium mitzuteilen, damit sie bei der Umsetzung des Distanzunterrichtes berücksichtigt werden können.

 Es muss sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler über ein Endgerät verfügen und einen funktionierenden IServ-Account haben. Ein Leihgerät der Schule kann auf Antrag zur Verfügung gestellt werden. Der erste Ansprechpartner ist die Klassenlehrkraft, der Verleih wird über das Sekretariat organisiert.

 Ergeben sich aus den Ergebnissen der Rückmeldung weitere Probleme technischer oder pädagogischer Art, die sich nicht im Klassenkollegium lösen lassen, wird die jeweilige Stufenleitung informiert.


2.2 … bei den Lehrerinnen und Lehrern

 Alle Lehrkräfte sind in Funktionsweise und Möglichkeiten von IServ eingearbeitet und können alle erforderlichen Module einsetzen.

 Hinweise und Unterstützungen wurden im Rahmen des SET am 02.10.2020 von verschiedenen Lehrkräften angeboten. Grundsätzlich wird das Konzept der kollegialen Unterstützung verfolgt.

 Allen Lehrkräften stehen notwendige digitale Endgeräte zur Verfügung.

o In der Regel werden zu Hause die eigenen Endgeräte genutzt werden müssen.

o Lehrkräfte können auch Geräte der Schule im Schulgebäude nutzen oder notfalls Schulgeräte vorübergehend ausleihen.


2.3 … bei den Eltern

 Eltern teilen Probleme im Zusammenhang mit dem Distanzlernen ihres Kindes den Klassen- und ggf. auch den Fachlehrkräften mit. Im Falle von Krankheit und damit verbundener Problematik, Aufgaben zu bearbeiten, ist die Klassenlehrkraft zu informieren.


3. Organisation des Distanzlernens


Alle Fachlehrkräfte sind verpflichtet, Aufgaben zu stellen und Unterricht in geeigneter Form durchzuführen. Aufgabenart und –umfang sind innerhalb der Stufen und zwischen den Fächern abzustimmen und an die häusliche Lernsituation anzupassen. Die tägliche Lernzeit zu Hause liegt dabei unterhalb der tatsächlichen Stundenplanzeit. Aufgaben werden also nicht in vollem Umfang der regulären Unterrichtszeit gestellt, da organisatorischen und technischen Schwierigkeiten bei den Schülerinnen und Schülern und die begrenzte Konzentrationsfähigkeit im häuslichen Umfeld berücksichtigt werden müssen. In der Durchführung des Distanzlernens ist der Umfang der E-Mail-Kommunikation möglichst zu beschränken.


3.1 Koordination und Austausch unter den Lehrkräften

3.1.1

Im Falle einer vollständigen Schulschließung bietet die Schulleitung regelmäßig die Möglichkeit zum Austausch in einer informellen „Videolehrerkonferenz“. Die Teilnahme an dieser ist freiwillig. Sie findet jeweils am Montag von 13:45 bis 14:45 Uhr statt.

3.1.2

Die Fachschaften organisieren den digitalen Austausch innerhalb der Stufenteams zur regelmäßigen Absprache über Aufgabeninhalte, Aufgabenformate und abgestimmtem Unterricht in jeder Klassenstufe

3.1.3

Die Klassenleitungen übernehmen eine koordinierende Funktion zur Anpassung der Aufgabenmenge. Dazu erstellen sie eine Wochenübersicht (vgl. Anlage 2), in die alle Lehrkräfte bis Montagmittag in Kurzform eintragen, was im Laufe der Kalenderwoche in ihren Fächern erwartet wird.


3.2 Distanzunterricht mit der Klasse

 Alle Fachlehrkräfte führen regelmäßig Unterricht in geeigneter Form durch, z.B. in Form von Telefon-/Videokonferenzen.

 In drei- oder mehrstündigen Fächern der Unter- und Mittelstufe und in den Kernund Profilfächern der Oberstufe findet dabei eine solche Stunde im Umfang von 45 bis 90 Minuten pro Woche statt. In zweistündigen Fächern findet eine solche Stunde in der Länge von 20 bis 45 Minuten in zweiwöchigem Rhythmus statt.

 Die Terminierung der Unterrichtstelefon-/Videokonferenzen richtet sich dabei nach dem normalen Stundenplan, weil es so zu keinen Zeitüberschneidungen kommen kann. (Bei Geschwisterkindern kann es hier allerdings doch zu Problemen kommen. Dann muss im Einzelfall eine abweichende Lösung gefunden werden.) Aufgrund der Überlastung des Iserv-Systems gelten besondere Nutzungszeiten, die in einer Anlage dargestellt sind.


3.3 Aufgabenausgabe und Aufgabenabgabe

 Die Aufgabenbereitstellung erfolgt einheitlich über das IServ-Aufgabenmodul.

 Jedes Fach stellt an dem Tag der Woche Aufgaben, an dem es lt. gültigem Stundenplan unterrichtet wird. Die Fachlehrkraft stellt die Aufgaben entsprechend pünktlich im Aufgabenmodul online.

 Der Abgabezeitpunkt für Bearbeitungen sollte in der Regel im Unterricht sein. Aufgaben am Nachmittag (Hausaufgaben) sind auch möglich. Wenn Fächer an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden, sollen keine Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung gestellt werden.

 Die Stellung von Langzeitaufgaben ist möglich und in einigen Fächern ausdrücklich erwünscht, erfordert aber eine zwischenzeitliche Kontrolle des Bearbeitungsstandes. Sie sind bei den KlassenlehrerInnen anzuzeigen (vgl. 3.1.3).

 Nicht alle Aufgabenbearbeitungen müssen eingefordert und korrigiert werden. Eine zufällige Auswahl einiger Schülerergebnisse als Stichprobe ist möglich. Die Lehrkraft achtet darauf, dass im Laufe der Zeit Aufgaben von allen SchülerInnen eingefordert werden. Den SchülerInnen sollten z.B. Musterlösungen oder Erwartungshorizonte zur Selbstkontrolle zur Verfügung gestellt werden.



4. Kriterien für Aufgaben und Arbeitsmaterialien


Die im Distanzunterricht zu bearbeitenden Aufgaben und Arbeitsmaterialien sollten folgende Kriterien erfüllen:


 Verständliche und klare Aufgabenstellungen

Die Schülerinnen und Schüler sollen ohne zusätzliche Erklärungen verstehen, was von ihnen erwartet wird (Kleinschrittigkeit der Aufgabenstellung)


 Angemessener Aufgabenumfang

Mit Blick auf die Vielzahl an unterschiedlichen Fächern und die häuslichen Lernsituationen sind zu umfangreiche Aufgabenstellungen pro Fach, aber auch insgesamt, zu vermeiden (vgl. 3.1.3).


 Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen

Im Sinne der Differenzierung und Individualisierung werden wie im normalen Unterricht Aufgabenformate sowohl für leistungsschwächere als auch für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler angeboten. Diese Aufgaben knüpfen an das Vorwissen der Schülerinnen und Schüler an und sind selbstständig und ohne Unterstützung durch die Eltern zu bewältigen.

Auf die individuellen Bedürfnisse und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist hier in besonderem Maße zu achten (z.B. Ergänzung und Berücksichtigung des Nachteilsausgleichs, persönliche Voraussetzungen).


 Abwechslungsreiche Aufgaben

Bezüglich der Art der gestellten Aufgaben ist auf ausreichend Abwechslung sowie unterschiedliche Methoden und Tätigkeiten zu achten.

Alle Fächer, Lerngebiete und Lernfelder sollen Beachtung finden, auch wenn Hauptfächer Vorrang haben.

Im Unterschied zum letzten Halbjahr 2019/2020 geht es verstärkt auch um die Erarbeitung neuer Stoffgebiete.

Die Aufgabenformate sollten dementsprechend wechseln zwischen kurzfristigen Übungen und langfristigem Projektlernen; zwischen Stofffestigung und Stoffneuerarbeitung; zwischen Einzelarbeit und Lernen in Kooperation mit anderen Schülerinnen und Schülern. Sie schöpfen so möglichst die Potenziale digitalen Lernens aus.


 Digitale und analoge Bereitstellungsformate

Eine Vielzahl von Arbeitsblättern, die zu Hause ausgedruckt werden müssen, ist zu vermeiden.

Die eingeführten Bücher, Arbeitshefte usw. sind daher weiterhin einzusetzen.

Zudem sind Online-Arbeitsblätter (auch im Hinblick auf die Auswertung) eine gute Alternative.

Externe Lernmaterialien müssen konkret mit einem Link benannt werden.

Digitale Lernmaterialien haben ein für alle betrachtbares und sicheres Format (z.B. PDF oder JPG, ggf. auch DOCX).

Für Schülerinnen und Schüler, die im häuslichen Umfeld keine adäquaten Arbeitsmöglichkeiten haben, besteht die Möglichkeit „Homeschooling“ in der Schule durchzuführen. Sie müssen bei ihrer Klassenlehrkraft anmelden, dass sie in der Schule arbeiten möchten. Dann wird ein Raum organisiert, in dem sie sich alleine aufhalten und arbeiten können. Eine Betreuung durch Lehrkräfte findet in dieser Zeit nicht statt.


5. Feedback und Leistungsbewertung, Dokumentation


5.1 Feedback

Die Lehrkräfte geben ihren Schülerinnen und Schülern regelmäßig Rückmeldung nach folgenden Kriterien:

 zeitnah, konkret und beschreibend,

 konstruktiv und wertschätzend, mit Blick auf Gelungenes und mit Verbesserungsvorschlägen.

Umgekehrt werden Schülerinnen und Schülern auch Rückmeldungen zu ihrem Lernfortschritt, der Arbeitsbelastung und ihrer aktuellen Befindlichkeit ermöglicht. (Kommunikationswege siehe 6.)


5.2 Leistungsbewertung

 Es ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aufgrund ihrer Lernbedingungen, familiären Hintergründe und häuslichen Situation entstehen. Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann im Präsenzunterricht durch Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden.

 In Abgrenzung von den üblichen Hausaufgaben können und sollen in allen Schuljahrgängen mündliche und fachspezifische Leistungen, die zu Hause selbstständig erbracht wurden, bewertet werden (vergleichbar mit Facharbeiten oder Referaten).

 Alternative Formen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung werden in den Fachschaften abgestimmt. Möglich sind beispielsweise:

o (Unterrichts-) Dokumentationen: (Protokoll, Mappe, Heft, Lerntagebuch, Portfolio, ...),

o Präsentationen, auch mediengestützt (Handout, Exposé, [Video]Podcast, Modell, Grafik, Zeichnung, ...),

o Beiträge und mündliche Überprüfungen innerhalb einer Videokonferenz,

o Langzeitaufgaben und (Lernwerkstatt-)Projekte,

o mündliche Überprüfungen (z. B. Vokabeltests) / Kolloquien,

o schriftliche Ausarbeitung auf der Grundlage einer gemeinsamen Vorbereitung, z. B. einer mündlichen (digitalen) oder schriftlichen Diskussion der Lerngruppe mit der Lehrkraft,

o Bewertung der Beiträge zu einer mündlichen (digitalen) oder schriftlichen Diskussion der Lerngruppe mit der Lehrkraft, z. B. auf der Basis einer vorab mitgeteilten Frage- oder Problemstellung,

o Abgabe schriftlicher Ausarbeitungen oder mündlicher (digitaler) Beiträge aus Gruppenarbeiten,

o Anfertigen von Tabellen, Zeichnungen, Plänen, Karten etc

o Textgestaltungsmöglichkeiten anwenden (z. B. Gedichte, Plakate, Minibücher),

o grafische (z. B. Konkrete Poesie) bzw. akustische Gestaltung von Texten (z. B. Klang-geschichte)...

o usw.

 Die Fachlehrkräfte legen transparent und nachvollziehbar fest, welche Leistungen korrigiert und bewertet werden. Insbesondere können nicht alle Hausaufgaben jedes Schülerin/jedes Schülers immer korrigiert werden.

o Hier sollte die Möglichkeit einer Selbstkontrolle durch die Schüler/innen gegeben sein.

o Die Lehrkraft legt fest, wessen Hausaufgabe sie bewertet.

 Die Fachschaften prüfen Möglichkeiten von Online-Kurzarbeiten und andere Testformate.

 Zu erwartende Vorgaben des MBWK zu zulässigen Formaten und ggf. zum Verzicht auf Präsenzklausuren sind entsprechend zu berücksichtigen. 



5.3 Dokumentation

Solange noch nicht die Möglichkeit der gemeinsamen Führung eines OnlineKlassenbuchs gegeben ist, dokumentiert jede Lehrkraft in einem eigenen Tagebuch für jede Klasse

 Die festgelegten Kommunikationswege (s. 6.).

 die Aufgabenstellungen (Datum, Inhalt, Abgabedatum, ggf. fehlende Abgaben))

 die Videokonferenzen (Datum, Inhalt, Anwesenheit)

 die Kommunikation mit einzelnen Eltern oder Schüler/innen (Datum, Kurzinhalt wie z.B. Eltern über Fehlen von Max informiert, ggf. Entschuldigungsgrund).

Dieses Tagebuch wird bei Bedarf der Schulleitung vorgelegt. Es wird nach Ende des Distanzunterrichts mit dem Klassenbuch in der Schule verwahrt.

Die Bewertung von Leistungen wird in der üblichen Form dokumentiert und ist ebenfalls bei Bedarf der Schulleitung vorzulegen. 



6. Kommunikation mit Eltern und Schülerinnen und Schülern


6.1 Eltern

Alle Lehrkräfte vereinbaren mit den Erziehungsberechtigten Informations- und Kommunikationswege. Es kann nicht von den Lehrkräften erwartet werden, dass sie umgehend auf alle E-Mails reagieren. Unterricht hat Vorrang, E-Mails sind nachrangig, so dass es zu Verzögerung bei Antworten kommen kann.

Bei Bedarf richten die Klassenleitungen einen Videokonferenzraum ein, der für virtuelle Elternabende, aber auch zum Austausch mit den Elternvertretern und zum Austausch der Eltern untereinander genutzt werden kann.

Die Eltern melden auf dem vereinbarten Weg unter Angaben der Gründe ggf. Zeiten, in denen Ihre Kinder nicht arbeitsfähig sind.

In Einzelfällen, z. B. bei Sprach- und Verständigungsproblemen oder technischen Schwierigkeiten, können unter Beachtung der geltenden Hygienevorgaben auch Einzelberatungen in der Schule angeboten werden.


6.2 Schülerinnen und Schüler

Die Klassenlehrkräfte nehmen regelmäßig – mindestens einmal pro Woche – mit ihren Schülerinnen und Schülern Kontakt auf. Dabei können sie von anderen in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften nach Absprache unterstützt werden.

Jede Klassenlehrkraft bietet wöchentlich für ihre Klasse eine Video- oder Chatsprechstunde (30 Minuten) an, die von einzelnen oder mehreren Schülerinnen und Schülern bei Bedarf genutzt werden kann. Dazu soll in der Regel der Zeitraum der Klassenratstunde genutzt werden. 


7. Rechtliche Hinweise


Alle Teilnehmer sind auf die Rechtslage bei der Benutzung von Telefon- und Videokonferenzräumen hinzuweisen. Insbesondere dürfen nur die Personen mithören und mitsehen, die als Teilnehmer angemeldet sind. 


29.09.2020 Hahnheide-Schule Trittau, erstellt unter Verwendung des Distanzlernenkonzeptes des Gymnasium Trittaus vom 17. August 2020, erstellt unter Verwendung des Leitfadens „Schule in Corona-Zeiten 2.0“ des Niedersächsischen Kultusministeriums mit Stand vom 6. Juli 2020. Aktualisiert am 07.01.2021.

Download des Distanzlernkonzepts
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